Kosten

 

"Ich freu´ mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch"

 Karl Valentin

 

Honorar

Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Die Kosten differieren je nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen bei der Ausführung (z. B. komplexe Diagnosen, Kriseninterventionen,  Expositionsbehandlungen) für jede Therapiestunde (50 Minuten) zwischen 100,55 € und 153,02 €.

Dazu kommen  Kosten für z.B. spezielle Diagnostik, die biographische Anamnese, Beantragung der Therapie, andere Berichte und Beratungen per Telefon oder E-Mail beim Erstkontakt und zwischen den Sitzungen. 

 

Ausfallhonorar/Behandlungsvertrag

Ich führe eine Bestellpraxis und benötige mit Vor- und Nachbereitung 60 Minuten pro Termin. Terminabsprachen gelten als verbindlich – wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen, habe ich in der Regel einen Verdienstausfall. Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin beträgt das Ausfallhonorar 40 Euro, erfolgte die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin 80 Euro. Dies gilt auch im Falle einer Absage wegen Krankheit.

Das Ausfallhonorar wird Ihnen nicht von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet, Sie müssen es leider selber tragen. Sollte ich Ihren Termin kurzfristig weiter vergeben können (in der Regel ist dies nicht möglich, da die Termine meist längerfristig geplant sind), entfällt das Ausfallhonorar. In meinem Behandlungsvertrag, den ich mit Ihnen abschließe, sind diese Regelungen festgelegt.

Sollten Sie z.B. erkältet sein oder anderweitig verhindert sein, in meine Praxis zu kommen, so können wir in der Regel auf eine Videosprechstunde ausweichen.

Private Versicherung/Beihilfe

In der Regel werden die Kosten von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen, die Rahmenbedingungen der Kostenübernahme hängen von Ihrer Krankenkasse und ihrem Tarif ab. Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse, um dies abzuklären. Im Downloadbereich (das Passwort erhalten Sie nach E-Mail-Rücksprache) gibt es eine Checkliste für ein solches Gespräch mit Ihrer Krankenkasse geben, damit Sie nichts Wesentliches übersehen. Zusätzlich finden Sie im Downloadbereich weitere Informationen zur Beantragung der Therapie.

  

Wenn Sie zusätzlich beihilfeversichert sind, sollten Sie ebenfalls Kontakt zu Ihrer Beihilfestelle aufnehmen. Auch diese übernimmt in der Regel anteilig die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung.

Gesetzliche Versicherung

Als Inhaberin einer Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen 

 

Selbstzahler

Natürlich können Sie auch als Selbstzahler/in zu mir kommen. Formalitäten spielen in diesem Fall keine Rolle und wir können starten, sobald ich einen Termin für Sie finde. 

 

Es werden keine Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies bei der Abrechnung über die Krankenkassen der Fall ist. Dies kann beispielsweise für den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, für eine bevorstehende Beamtung oder einen Krankenkassenwechsel relevant sein.

 

Für Selbstzahler beträgt mein Honorar 140€ für 50 Minuten (entsprechend GOÄ 870 im 3,2fachen Satz). Ergänzende Leistungen, wie z.B. Beratung per Telefon oder E-Mail zwischen den Sitzungen, spezielle Diagnostik oder das Anfertigen von Berichten berechne ich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).  

 

Das Honorar für Psychotherapie oder Coaching kann eventuell bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Befragen Sie dazu Ihren  Steuerberater.